Filmproduktion Oldenburg

Die besten Entscheidungen beginnen hier! Mit einem Videofilm erhalten Sie die Eintrittskarte in den Kopf Ihres Kunden. Ob Imagefilm, Werbevideo oder Unternehmensfilm, besprechen Sie mit uns welche Ziele Sie erreichen möchten und wir klären gemeinsam was dafür nötig ist. Vielen Dank!

Adresse:
GERUWEB
Grünteweg 31
26127 Oldenburg, Germany

Telefon:
0441-48573370

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Hinweise zu Drohneneinsätze

Als professioneller Anbieter sind wir verpflichtet, uns an die neue Drohnen-Verordnung strickt zu halten.

Wir versichern Ihnen, alle seit dem 01.01.2021 gültigen Vorschriften und Auflagen einzuhalten!

Vieles muss jetzt im Einzelfall geklärt werden. Was das konkret und für Ihre Produktion bedeutet, klären wir, wenn uns alle Rahmenbedingungen für Ihr Video vorliegen. Senden Sie uns dazu einfach eine kurze Nachricht zu Ihrem Vorhaben.

Drohnen-Verordnung vom 06.04.2017 ist überholt! Neue Infos in Kürze






















Bis .1.1201 war gültig

Flughöhe:

Die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter. Darüber hinaus ist verboten (es sei denn es besteht eine behördliche Ausnahmegenehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde)!

Sichtweite:

Drohnen und Modellflugzeuge dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden! Hat man z.B. wie beim FPV-Racing eine FPV-Brille auf, darf die Drohne nicht einfach so gesteuert werden.

Aufstiegserlaubnis:

Generell verfügen unsere Piloten über erforderliche Aufstiegsgenehmigungen. Sollte diese für ein Bundesland nicht vorliegen, wird diese selbstverständlich vor Beginn der Aufnahmen beantragt.

Flugdrohnen über dem Haus

Kniffelig wird es, wenn ein Hausbesitzer über bewohntes Gebiet steuert und dabei Filmaufnahmen macht. Denn dann wird die Sache schnell zu einem Fall für das komplizierte deutsche Nachbarschaftsrecht.

Der Luftraum über seinem eigenen Haus gehört grundsätzlich auch dem Eigentümer. Hier darf er filmen und veröffentlichen so viel er mag. Einschränkungen gibt es auch hier in Regionen mit Flughäfen in der Nähe (siehe unten). Allerdings benötigen wir beim Überfliegen Ihres Gundstücks immer auch die Genehmigung der Wohn oder Hauseigentümer von im Bild sichtbaren Nachbargrundstücken!

Was ist beim Betrieb von Drohnen verboten?

Grundsätzlich untersagt sind Flüge:

  • in / über sensiblen und wichtigen Bereichen wie zum Beispiel Einsatzorten der Polizei oder von Rettungskräften. Über Krankenhäusern (hier fliegen schließlich Hubschrauber) oder Menschenansammlungen. Auch wichtige Anlagen und Einrichtungen wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten, Bundeswehranlagen, Industrieanlagen, oberste und obere Landes- oder Bundesbehörden und auch Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden. Das gilt für über den Gebieten sowie mit einem 100 Meter seitlichem Abstand.
  • über oder in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von bestimmten Verkehrswegen wie zum Beispiel Bundesfernstraßen, Bundeswasserwegen oder Anlagen der Bahn.
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen / Flughäfen (das gilt auch für die Einflugschneisen etc.).
  • in Flughöhen von 100 und mehr Metern über Grund (es sei denn es besteht eine Genehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde).
    über Wohngrundstücken. Dies gilt, wenn die Drohne / der Copter mehr als 250 Gramm wiegt oder die Drohne optische oder akustische Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Es gibt aber auch eine Ausnahme, wenn die in den Rechten betroffene Person einem Überflug zum Beispiel ausdrücklich zustimmt.
  • wenn Pyrotechnik oder Explosivstoffe transportiert werden sollen.